Peter E. Springmann

 

 

 

Erbrecht

 

Das Erbrecht umfaßt alle Fragen um die Weitergabe von Vermögen, entweder zu Lebzeiten oder von Todeswegen. Jeder wird einmal eine mehr oder weniger große Erbschaft hinterlassen. Genauso müssen wir ständig damit rechnen, eine Erbschaft zu machen oder haben gerade eine erhalten.

Der im Erbrecht tätige Rechtsanwalt berät und entwirft daher Testamente, Erbverträge, Schenkungsverträge und Patientenverfügungen, er hilft Steuern zu vermeiden oder den Sozialhilferegress bei Pflegebedürftigkeit, erstellt Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen, setzt Pflichtteilsansprüche und Vermächtnisse durch oder Erbengemeinschaften auseinander, sei es einvernehmlich oder vor Gericht.

Hierzu gehört auch der internationale Erbfall, wenn Vermögen im Ausland vorhanden ist oder der Erblasser bzw. der Erbe eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder auch nur seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat.

Lexikon Erbrecht

 

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